Das Thema im Psychoseseminar am 21.03.2018 lautet:
„Gerechte Bezahlung bei psychischer Erkrankung“
Einstieg – Herr Schmidt : Zum heutigen Thema „Gerechte Bezahlung bei psychischer Erkrankung“ möchten wir uns mit Ihnen zunächst über die Frage, ob Sie sich gerecht bezahlt fühlen austauschen.
Seminarteilnehmer berichten:
- Ich hatte eine feste Stelle bei der der Arbeitgeber aber trotz Gutachten nichts an den Rahmenbedingungen des Platzes an dem ich war getan hat, die zur Erkrankung
beigetragen haben. Letztlich habe ich den Wunsch geäußert versetzt zu werden. Das hat aber zu Lohnverlust geführt. Die Schwere der Arbeit die folgte führte dann weiter zur Aufgabe der Tätigkeit beim Arbeitgeber insgesamt. Dann gab es noch eine Reha und daraus resultierende eine neue Ausbildung. Der darauf folgende Wechsel zu einem anderen Arbeitsfeld war auch nicht erfolgreich. Es kamen neue Schübe. Schlussendlich war die Berentung der Weg. Finanziell fühl(t)e ich mich im Vergleich mit anderen noch gut gestellt. - Zwei weitere Personen berichten von Erfahrungen mit der WFB. Ich habe mich
unterfordert gefühlt. Ich hatte Langeweile auf der Arbeit und sie war unterbezahlt (Anmerkung des Moderators: dort gilt kein Mindestlohn). Ich habe mich nicht unterstützt gefühlt mit meinen Fähigkeiten, Fertigkeiten und
Stärken beruflich gefördert zu werden, was zu meiner Gesundung hätte beitragen können. - Ich hatte keine Wahlmöglichkeit hinsichtlich der geförderten Ausbildung. Der
Einzelhandelskaufmann war das einzige, was mir angeboten wurde. Ein Jahr nach
Abschluss der Prüfung hat ein Gutachten benannt, dass ich für den Beruf nicht
geeignet bin. Seitdem drehe ich mit dem beruflichen Weg im Kreis, weil mir keine passende Unterstützung durch Arbeitsagentur oder Jobcom gewährt wird. Das ist frustierend und die Hartz IV-Leistungen sind nicht ausreichend für das tägliche Leben. - Es schließen sich verschiedene Teilnehmer mit Gedanken, wie bekomme ich
überhaupt einen Job, und wenn werde ich dann dafür gerecht bezahlt? - Komme ich überhaupt noch einmal auf den 1. Arbeitsmarkt?
- Ist es ratsam seinen Arbeitgeber, wenn man einen Job hat überhaupt über die Art der Erkrankung zu informieren?
Hier schließen sich ein Bericht von einem Teilnehmer an, dass er eine schwierige
Mischung aus Unterstützungswillen, aber letztendlich Nichthandeln erlebt habe. - Ein Mann berichtet, dass er nun einen Zuverdienst hat. Dort finde er den Stundenlohn angemessen. Das er zum größten Teil auf die Hartz IV-Leistungen angerechnet wird sei wiederum sehr unbefriedigend.
- In weiteren geschilderten Lebensläufen Spiegelung von zu wenig spezifischer
Begleitung und Beratung, die in nicht passenden Arbeitsplätzen mündeten.
Eingliederung in WfB wurde von mehreren Teilnehmenden als Degradierung
empfunden geschildert. - Die Auswirkung auf die finanzielle Situation wird nach Verlust des Arbeitsplatzes von mehreren Teilnehmenden als deutlicher Abstieg beschrieben. Einige schildern wegen der Erkrankung gar keinen Einstieg in die Arbeitswelt gefunden zu haben.
Pause
Resümee ́ des ersten Teils: Es ist so, dass es schwer oder nicht möglich ist auf die Höhe von Bezahlung zu nehmen, sondern es mehr darauf ankommt zu entscheiden, was man für sich als sinnvoll erachtet: Soll ich/soll ich nicht arbeiten gehen (schließt Ehrenamt mit ein) unter den erschwerten Bedingungen? Sammlung an der Flipchart:
PRO
- Sinngebung
- Soziale Kontakte
- Ansehen
- Selbstwert
- Ehrenamtliche Arbeit bietet gute Verhandlungsbasis
- Förderung der Gesundung/Genesung
- Spaß an der Arbeit
- Struktur für sich haben
KONTRA
- stupide Tätigkeiten schaden der Gesundung und auch Überforderung
- Ehrenamt soll reguläre Arbeit nicht ersetzen
- Bezahlung unter Mindestlohn
- zu hohe Belastung durch Rahmenbedingungen (z. B. weite Anfahrt)
- Arbeits lohnt sich finanziell nicht
- zu starke Fremdbestimmung zerstört eigene Stablilisierungsstruktur
- Mobbing
- Probleme mit Mitarbeitern
- Im Austausch kommt außerdem die Frage auf: „In welcher finanziellen Situation
können Menschen nach dem Auftreten der Erkrankung eigentlich sein?“
Welche Leistungen gibt es?- Krankengeld
- ALG I
- Hartz IV
- Grundsicherung
- Erwerbsminderungsrente
- Modelle der vorgezogenen Altersrente
- Von den Teilnehmern werden in dem Gespräch noch folgende Aspekte
angesprochen:- Befürwortung eines bedingungslosen Grundverdienstes
- Menschen haben Recht auf Leben und wie soll das aussehen?
- Grundsicherung hat nicht den Sanktionsdruck, Rente auch nicht
Dasselbe Geld aber, wie mit mir „verfahren“ wird macht einen großen Unter-
schied - Respekt gegenüber der Einschränkung durch psychische Erkrankung wird im
System nicht wahrgenommen und es fehlt an Übersichtlichkeit (Frage zur Struktur):- Wie ist es, wenn es „aus der Arbeit heraus“ passiert?
- Wie ist es, wenn man gar nicht (gefestigt) im Arbeitsleben steht?
- „Aus der Arbeit heraus“:
- Krankengeld 18 Monate/Beamte erhalten Lohnfortzahlung (Kein Krankengeld)
- bei frühzeitiger Angabe bei der Arbeitsagentur, dass danach keine Aufnahme der Arbeit möglich ist ggf. 1 Jahr Leistungen durch die Arbeitagentur (wenn ALGI- Anspruch besteht)
- bei Arbeitsfähigkeit über 15 Stunden in der Woche anschließend Zuständigkeit der Jobcom/Hartz IV
- bei Erwerbsminderung (Arbeitsfähigkeit nicht gegeben) Prüfung von Rentenanspruch und Leistungen durch Rententräger oder Grundsicherung durch das Sozialamt bzw. gemischt aus beiden „Töpfen“
- „Wenn man nicht im Arbeitsleben steht:
- bei Arbeitsfähigkeit über 15 Stunden in der Woche anschließend Zuständigkeit der Jobcom/Hartz IV
- bei Erwerbsminderung (Arbeitsfähigkeit nicht gegeben) Grundsicherung
Ca. 20:30 Uhr
Abschlussrunde: Ein Stein wird in die Runde gegeben: Was hat Ihnen diese Veranstaltung gebracht (was nehmen Sie mit? Was lassen Sie hier?)
Bedanken bei der Seminargruppe (und dem Gast / den Gästen) – Hinweis auf das nächste Seminar am 18. April zu dem Thema „Selbstfürsorge – Ich bin mir wichtig“.