Welche ehrenamtliche Tätigkeit gibt es für psychisch Erkrankte? – Was muss beachtet werden?

Protokoll des Psychoseseminars vom 20.03.2013 von 19.00 – 20:45 Uhr

Moderation: Herr Schmidt – Protokoll: Frau Dangel

Zunächst werden das Auditorium und die anwesenden Gäste (insbesondere Frau Lensing vom Freiwilligenzentrum Düren) begrüßt, dann wird das Psychoseseminar vorgestellt und der Ablauf des Seminars mit Pausen und Getränken erklärt.

Einstgestiegen sind wir mit der Frage: „Welche Fragen haben Sie zu ehrenamtlicher Tätigkeit?“ Es werden Karten und Stifte ausgegeben. Pro Karte soll jeweils eine Frage aufgeschrieben werden. Die Karten werden eingesammelt. Dann werden die Karten von der Vorbereitungsgruppe vorgetragen.

Frau Lensing stellt zunächst ihre Arbeit vor:

Das Freiwilligenzentrum (FWZ) ist ein e. V. und wurde drei Jahre vom Land gefördert. Jetzt finanziert es sich über Beiträge und Spenden. Das FWZ berät seit nunmehr fünf Jahren Menschen, die ehrenamtlich tätig werden möchten. Seit 2010 gibt es „PatEnt“; das bedeutet Partnerschaftliches Engagement für Menschen, die bei der Ausübung eines Ehrenamtes unterstützt werden möchten, z. B. Menschen mit seelischen oder anderen Einschränkungen. Das FWZ hat viele Kontakte zu Einrichtungen, die ehrenamtliche Helfer suchen. Daher kann das FWZ weitgehend passgenau beraten, da es die Erwartungen der „Stellen“ kennt. In mehreren Beratungsgesprächen mit der / dem Interessierten wird gemeinsam überlegt, welche Stelle passen könnte. Ds FWZ verfügt über einen Ordner, in dem die vielen Möglichkeiten, ein Ehrenamt auszuüben, eingesehen werden können. Die Art und der Umfang des Ehrenamts richten sich nach den Interessen und Fähigkeiten des „Bewerbers“. Wichtig ist die Zuverlässigkeit des Bewerbers. Wichtig ist Frau Lensing, dass Ehrenamt keine andere Stelle ersetzten darf. Dies müssen die Einrichtungen, die Ehrenamtler beschäftigen, unterschreiben.

Im Folgenden werden die gestellten Fragen hier dargestellt:

1. Wie können Stellen transparent gemacht werden? (z. B. Internet)

Das FWZ stellt Stellen online. Diese können unter www.freiwilligenzentrum.de eingesehen werden. Frau Lensing rät aber zu einem persönlichen Gespräch, weil dann auf die Interessen und Fähigkeiten besser eingegangen werden kann. Es können Stellen ausprobiert werden, wenn eine Unsicherheit besteht. Auch kommt Frau Lensing in Einrichtungen und stellt dort ihre Arbeit vor. Sie berät auch in Einrichtungen interessierte Bewerber. Betreuer können Bewerber im Gespräch begleiten. Das FWZ bekommt Stellen auch von „großen Einrichtungen“ wie dem LVR oder der Caritas gemeldet.

Zusätzlich gibt es Stellen in Zeitungen, bei Informationsveranstaltungen, bei Vereinen und Trägern kann nachgefragt werden; einige große Träger wie die Caritas haben auch ihre Stellen auch online gestellt.

Bei Stadt und Kreis Düren gibt es keine Ehrenamtsvermittlung. Hier gibt es eine Auszeichnung für Ehrenamtler. Allerhöchstens gibt es eine Senioren – Kontakt – Stelle.

2. Warum melden nicht alle Eirichtungen ihre freien Stellen?

Weil diese das nicht wünschen. Es gibt keine Verpflichtung, freie Stellen bzgl. des Ehrenamts zu melden.

3. Ehrenamt mit Aufwandsentschädigung: Wie viel darf man bekommen (Rente, Krankengeld, ALG, Steuer?)

Als Ehrenamt versteht Frau Lensing eine unentgeltliche Tätigkeit. Es gibt eine Kostenerstattung für tatsächlich entstandene Kosten wie z. B. Busfahrt, Cafebegleitung … . Die jeweilige Einrichtung bestimmt die Kostenerstattung; nicht das FWZ.

Eine Aufwandsentschädigung wird gezahlt ohne Belege – für die investierte (Lebens-) Zeit im Ehrenamt. Dafür sieht sich das FWZ nicht zuständig, weil es ihrem Verständnis nach dann um „Arbeitsvermittlung“ geht.

Bei ehrenamtlichen Tätigkeit im Sport (z. B. Übungsleiter) sind 2400€ im Jahr steuerfrei. Bei ALG I und II dürfen bis 100€ voll einbehalten werden. Bei Rentenbezug dürfen 450€ anrechnungsfrei hinzuverdient werden. Diese Angaben sind bitte im SGB und / oder bei den entsprechenden Stellen (Job Com, Rentenversicherung, Krankenkasse) nachzufragen.

Ehrenamtler sind immer über die Einrichtung haftpflicht- und unfallversichert. Wenn das nicht möglich sein sollte ist eine Versicherung über die Landesversicherung möglich. Auskunft hierzu gibt Frau Lensing.

Private Nachbarschaftshilfe ist nicht versichert und wird vom FWZ nicht vermittelt.

4. Wo kann ich etwas machen?

Die Möglichkeiten, ein Ehrenamt auszuüben sind vielfältig. Orientieren sollte sich die Tätigkeit am eigenen Interesse. Es gibt Möglichkeiten im Bericht Technik, z. B. beim Börde Express, in Kindergärten, beim Gartenbau und vieles mehr.

5. Wie kann ich wissen, ob das Ehrenamt für mich passt?

Es gibt eine sogenannte „Schnupperzeit“, d. h. es kann drei bis fünf Mal ausprobiert werden, ob es die richtige Stelle ist.

Es besteht keine Pflicht eine psychische Erkrankung oder Beeinträchtigung der Institution zu benennen. Das FWZ unterliegt der Schweigepflicht.

Das FWZ ist für den gesamten Kreis Düren zuständig. Wenn jemand nicht in seinem nahen Wohnumfeld ein Ehrenamt ausüben möchte, kann diese auch im gesamten Kreisgebiet stattfinden.

6. Bedeutet ehrenamtlich automatisch unentgeltlich?

Siehe Antwort 3. Angemerkt wurde hier die Diskrepanz, dass politisch engagierte Menschen eine sehr hohe Aufwandsentschädigung bekommen.

7. Was bringt ein Ehrenamt?

Ein Betroffener berichtet, dass ihm das Ehrenamt Halt gegeben hat; es aber ohne ärztliche Hilfe für ihn nicht möglich war. Er war lange in einem Blasorchester aktiv.

Durch ein Ehrenamt wird Tagesstruktur gegeben, man bekommt Anerkennung und soziale Kontakte. Es gibt das positive Gefühl, wieder Teil der Gesellschaft zu sein.

Es gibt eine Ehrung von Stadt und Kreis Düren von langjährig Tätigen im Ehrenamt.

Auch das Psychoseseminar ist nur durch ehrenamtliche Arbeit möglich. Die Vorbereitungsgruppe besteht zu drei Viertel aus Ehrenamtlern und zu einem Viertel aus einer hauptamtlichen Mitarbeiterin der Kette e. V.

8. Warum werden gewillte Ehrenamtler so oft abgelehnt?

Es kann z. B. in einer Einrichtung zu einer falschen Entscheidung kommen oder ein hauptamtlicher Mitarbeiter hat Angst um seine Stelle.

Alle ehrenamtlich Tätigen haben das Recht auf eine korrekte Begleitung, z. B. durch das Freiwilligenzentrum.

Abschließend wird darauf hingewiesen, wo es ehrenamtliche Tätigkeiten im Hinblick auf psychische Erkrankung gibt:

  • LVR Klinik Besucherdienst in der Psychiatrie / Patientencafe – hier findet ab dem 22.03. 2013 eine Schulung für Interessierte in der LVR Klinik statt. Ansprechpartner sind: Frau van den Bos – Nikolai, katholischen Klinikseelsorge, Tel.: 02421 / 402212 und Pfarrerin U. Grab von der evangelischen Klinikseelsorge, Tel.: 02421 / 402634.

Hierzu berichtet ein Betroffener, dass ihm beim Bewerbungsgespräch in der LVR Klinik mitgeteilt wurde, dass er nicht bei diesen Besucherdienst tätig werden kann, da er in der Ambulanz der Klinik selber medizinisch versorgt wird. Warum dies so geregelt ist, hat der Betroffene nicht weiter nachgefragt.

Zur Ansicht liegen ein Exemplar „Engagement“ des LVR auf dem Infotisch, ein Zeitungsartikel, der den o. g. Besucherdienst beschreibt, und ein Artikel über eine ehrenamtliche Tätigkeit in einem Second Hand Laden der Caritas in Kreuzau sowie die Flyer des FWZ, der Kette e. V. und das Programm des Psychoseseminars sowie Literatur aus.

Das FWZ weist noch mit einem weiterem Flyer auf eine Veranstaltung am 20.04.2013 hin: „Gemeinsam aktiv als Teil des Ganzen“. Voranmeldung und Information unter: 02421 / 2600123

Die Vorbereitungsgruppe bedankt sich bei den Teilnehmenden des Seminars und besonders dem Gast, Frau Lensing. Es wird der Hinweis auf das nächste Seminar am: 17. April 2013 gegeben; mit dem Thema: „Werden körperlichen Ursachen von Psychosen bei der Diagnose berücksichtigt – Welche gibt es? “

Bei der Abschlussrunde wird ein Stein in die Runde gegeben. Jede / r, der möchte, sagt was Ihm diese Veranstaltung gebracht hat.