Ist eine Behandlungsvereinbarung noch zeitgemäß – wie wird diese in der LVR Klinik eingesetzt?

Protokoll des Psychoseseminars vom 16.03.2011 von 19.00 – 20.45 Uhr

Moderation und Protokoll: Fr. Dangel

Zunächst erfolgt die Begrüßung des Auditoriums und der Gäste, Frau Kördel (Ärztin im LVR – Rheinische Kliniken, Düren) und Frau Lemmer (Qualitätsmanagement der LVR – Rheinische Kliniken, Düren).

Anschließend wurde zum Thema Behandlungsvereinbarung (BV) unterschiedliche Fragestellungen und Aspekte miteinander besprochen.

1. Was ist eine Behandlungsvereinbarung?

Ein Teilnehmer erfragte, was genau eine BV sei. Hierzu erklärte Frau Lemmer, dass eine BV eine Absprache für chronisch Erkrankte sei, die beinhaltet, wie dem / der Betroffenen in einer Krise geholfen werden kann. In der BV ist dann z. B. festgehalten, wie die Behandlung gestaltet werden kann, wer Vertrauensperson ist, ob es Handlungsbedarfe im Wohnumfeld gibt. Eine BV ist sozusagen eine Anleitung, die Krise zu überwinden.

2. Wie wird sie abgeschlossen?

Erfragt wurde auch, ob eine BV automatisch, z. B. bei der Entlassung eines Patienten mit diesem abgeschlossen wird. Hier berichteten die Vertreterinnen der LVR Klinik, dass teilweise in der Klinik am Tag der offenen Tür das Angebot einer BV vorgestellt wird, dass eine BV selten erwünscht sei und dass sie in der Praxis wenig angewandt wird. Es sei nur möglich eine BV in einem guten, stabilen gesundheitlichen Zustand abzuschließen. Bedacht werden muss, dass hierzu immer auch ein Auseinandersetzten mit der eigenen Erkrankung gehört. Andererseits kann der Abschluss einer BV für die Betroffenen zu mehr Selbstvertrauen führen. Herr Schmidt brachte ein, dass eine BV ähnlich wie eine Patientenverfügung jährlich aktualisiert werden müsse, da sich z. B. Medikamentenverträglichkeiten ändern können. Es kam die Frage auf, ob ein gesetzlicher Betreuer eine BV für einen Patienten abschließen darf. Hierzu erklärte Frau Kördel, dass es nur sinnvoll ist, diese gemeinsam mit dem Patienten zu erstellen, denn der Patient sei Experte seiner Erkrankung. Die gesetzliche Betreuung kann den Patienten auf Wunsch begleiten. Erwähnt wurde zudem, dass auch der Sozialdienst der LVR Klinik den Patienten unterstütze.

In der anschließenden Diskussion berichteten Teilnehmer / innen, dass es z. B. trotz 16fachen Aufenthalts in der Klinik nie ein Angebot gab eine BV abzuschließen. Es wurde erfragt, wie die BV in der Klinik hinterlegt wird.

3. Welche Erfahrungen gab es bisher?

Frau Sieburg berichtete, dass es in der Vergangenheit in der LVR Klinik (vor 10 Jahren) zu Missverständnissen bei akuten Einweisungen kam, weil die entsprechende Akte teilweise nicht unmittelbar vorhanden war. Aus diesem Grund entwickelte sich eine Untergruppe zur Vorbereitungsgruppe des Psychoseseminars, die Inhalte für eine BV entwarf und mit Herrn Dr. Knauer absprach. Diese BV konnte dann in der Klinik mit Herrn Dr. Knauer abgeschlossenwerden. Es gab auch zu diesem Thema eine Radiosendung, die im Februar 2000 bei Radio Rur gesendet wurde.

Frau Lemmer erklärte hierzu, dass sie vieles in der LVR Klinik seitdem verändert hat: Die Klinikaufenthalte und Behandlungsverläufe, wie auch die Arztbriefe werden in der EDV der Klinik im „KISS“ (Krankenhausinformationssystem) seit ca. 2003 erfasst. Hier ergab sich die Frage, ob Patienten Einblick in die KISS – Daten bekommen. Frau Kördel erklärte, dass Patienten in Form des Arztbriefes und des Abschlussgesprächs Informationen zum Behandlungsverlauf erhält. Sollte der Wunsch bestehen, in die erfassten Daten einblicken zu wollen, kann das mit der Klinik abgesprochen werden. Die Klinik sehe die Patienten als Partner an. Angemerkt wurde von Frau Lemmer, dass es auch ein Beschwerdemanagement in der Klink gibt. In den letzten 5 Jahren seine keine Kritikpunkt bzgl. Behandlungsvereinbarung dort eingegangen.

Ein weiter Aspekt, eine BV mit Patienten abzuschließen sei, so ein Teilnehmer, dass Abläufe in der Klinik optimiert werden.

Frau Dangel ergänzte, dass gemeinsam mit Frau Dr. Beginn – Göbel und den Mitarbeiterinnen der Kontakt- und Beratungsstelle der Kette e.V. eine Erklärung zur BV besprochen wurde, die z. B. im SPZ der Kette e. V. ausgegeben werden kann. Hier wird erklärt, was eine BV ist, für wen sie gedacht ist und wie sie abgeschlossen wird (siehe Anlage). Diese Erklärung wurde in der Untergruppe des Psychoseseminars entwickelt.

4. Gibt es Alternativen zur Behandlungsvereinbarung?

Unabhängig von einer BV kann jede / r seine Behandlungswünsche z. B. beim gesetzlichen Betreuer / beim Arzt / bei Angehörigen hinterlegen (ähnlich wie eine Patientenverfügung). Eine zentrale Erfassungsstelle für die Hinterlegung einer BV gibt es nicht.

Frau Dangel brachte einen Krisenpass mit. Dieser kann auf der homepage des Psychiatrie – Verlags heruntergeladen werden unter:

[www.psychiatrie-verlag.de www.psychiatrie-verlag.de] > Service > Material zum Download.

Dort ist auch eine Behandlungsvereinbarung zum download vorhanden. Frau Lemmer zeigte großes Interesse am Krisenpass. Scheinbar wurde dieser in der Vergangenheit in der LVR Klinik eingesetzt.

Resümee:

  • Es besteht in der Gruppe Interesse an einer Behandlungsvereinbarung.
  • Der Abschluss einer BV ist sehr individuell für jeden Einzelnen.
  • In der Kontakt- und Beratungsstelle der Kette e. V. kann in Beratungsgesprächen ein Informationsblatt zur BV weitergegeben werden. Wenn gewünscht, kann auch über die Inhalte einer BV ein klärendes Gespräch stattfinden.
  • Ein Krisenpass könnte als Alternative dienlich sein.

Literaturhinweis:

A. Dietz, N. Porksen, W. Völzke

„Behandlungsvereinbarung – Vertrauensbildende Maßnahme in der Akutpsychiatrie“

ISBN: 987 – 3 – 88414 – 216 – 5

240 Seiten, 13,90 €

Anlage:

Erklärung zur Behandlungsvereinbarung