Protokoll des Psychoseseminars vom 21.04.2010 von 19.00 – 20.45 Uhr
Protokollant/in: Hr. Schmidt
Zunächst erfolgt die Begrüßung des Auditoriums sowie der anwesenden Gäste Fr. Engels, Fr. Schlagloth-Kley, Fr. Steffens-Overrat. Vorstellung des Psychoseseminars.
Welche Erfahrungen haben Sie mit der Betreuung gemacht als Profi, Erfahrener oder Anghöriger? Von welchen Erfahrungen haben Sie gehört?
Die Gäste schreiben jede Idee auf eine Karte.
[table “5” not found /]Die Erfahrungen mit Betreuung sind äußerst vielfältig, positiv wie negativ.
Die Karten werden vorgelesen und die Diskussion kann beginnen
- Betreuung durch Angehörige begleiten Emotionen
- Nüchternheit der professioneller Betreuung
- Objektivität
- Familiensituation
Pause
Welche Betreuungsformen gibt es?
Gesetzliche Betreuung – ärztliches Gutachten erforderlich:
- Aufenthaltsbestimmung
- Gesundheit
- geschlossene Unterbringung
- unterbringungsähnliche Maßnahmen
- Vermögensrechtliche Unterstützung und Beratung bei Finanzen
- Behörden-, Renten-, und Leistungsträger
- Wohnungsangelegenheit
- Postkontrolle (keine E-Mail Kontrolle)
- Sicherstellung der häuslichen Versorgung
- Unterstützung der elterlichen Sorge
- Vertretung in Erbsachen – eventuell Betriebswirt als Betreuung
- Strafsachen (Forensik) – Jurist als Betreuung
- Umgangsrecht
1992 wurde die Amtsvormundschaft durch das heutige Betreuungsrecht ersetzt. Es finden mehre Gespräche statt, bis eine Betreuungsperson eine Betreuung aufnimmt. Es soll Vertrauen aufgebaut werden und informiert werden. Der Wille des Betroffenen ist maßgeblich. Die Lebensplanung soll besprochen werden. Die Betreuung ist zeitlich befristet, kann aber verlängert werden und das Aufgabenfeld ist festgelegt. Eine gesetzliche Betreuung kann es ab den 18. Lebensjahr geben, falls eine Selbst- oder Fremdgefährdung besteht. Wer nicht erkrankt ist, wird nicht betreut, wobei zur Sprache kam, in wie weit Unreife als Krankheit definiert wird. Es ist ein Betreuungswechsel möglich, falls es Probleme gibt. Dazu muss man den Wunsch beim Amtsgericht äußern. Die gesetzliche Betreuung hat viele Möglichkeiten, jedoch steht ein Betreuer „mit einem Bein im Knast“, falls bewusst oder durch Unkenntnis geltendes Recht gebrochen wird.
Es wurde gesagt, dass bei Einweisungen in die Klinik durch die Betreuung es relativ selten durch Zwang per PsychKG geschieht sondern freiwillig. Auch das Vorurteil, betreute Menschen seien mehr kriminell, stimmt nicht.
Es gibt ca. 1,3 Mio. gesetzlich betreute Menschen in Deutschland, Düren hat überdurchschnittliche Zahlen.
Die monatlich aufgebrachte und bewilligte Zeit für gesetzliche Betreute liegt bei 2 bis 7,5 Stunden.
Dies bietet das BeWo (Betreutes Wohnen):
- Begleiten in der Klinik
- Fördern der Freizeit
- Sozialarbeit
- Selbsthilfe
- Lebenspraktische Hilfe
- Wohnen
- Pflegen der soziale Kontakte
- Bewo Kontakte
- Freizeit und Verein
- Tagesstruktur
- Im geringen Umfang mit Finanzen zurechtkommen
- Moralische Unterstützung durch Betreuung
Das BeWo wird maximal 7 Stunden pro Woche bewilligt. Das BeWo ist ein Weg weg von der 24 Stunden Heimbetreuung hin zur Selbständigkeit. Im Hilfeplan wird der Hilfebedarf ermittelt. Der Hilfeplan ist transparent für den Klient. Nur wer behindert oder von Behinderung bedroht ist, kann das BeWo bewilligt bekommen, es gilt im wesentlichen das SGB XII. Es gibt eine klare Grenze vom ambulanten BeWo zur gesetzlichen Betreuung. Das BeWo ist auch keine Putzhilfe, aber die Menschen werden angeleitet, selbst Ordnung zu halten. Nur bei Fremd- oder Eigengefährdung, falls eine Wohnung so verwahrlost ist, wird zwangsgehandelt.
Zum Ende hin wurden Ängste vor Stigmatisierung geäußert, die eine Betreuung mitbringen können und es wurde gesagt, in wie weit z.B. ein Rollator eine Hilfe oder Stigma sein kann.
Abschlussrunde: Ein Stein wird in die Runde gegeben. Was lassen Sie hier, was nehmen Sie mit? Bedanken und Verabschieden der Gäste.