Wie kann ich meine Betreuung sinnvoll nutzen?

Protokoll des Psychoseseminars vom 15.03.17
Anwesend: 12 Leute
Moderation: Herr Schmidt
Protokoll: Frau Elsässer

Einleitung:

Erfahrungsaustausch. Welche Erfahrungen haben Sie mit Betreuung gemacht?
Betreutes Wohnen: Unterstützung im Alltag
Gesetzlicher Betreuer: Das Gericht gibt ein Gutachten in Auftrag

Betreutes Wohnen

Selbstständigkeit in der Wohnung, Aufbau von sozialen Kontakten, Freizeit, Begleitung von Arztbesuchen.

Umgangsformen im Betreuten Wohnen: Vertrauensaufbau, für Aufgaben relevante Informationen werden benötigt, erst wird die Kompetenz des Klienten ausgeschöpft, Ziele werden gemeinsam gesetzt. Es wird berichtet, dass es strengere und nicht so strenge Betreuer gibt. Das Fernziel ist, ohne Betreuer klar zu kommen.

Gesetzliche Betreuung

Es gibt Ehrenamtliche Betreuer (Familienangehörige zum Beispiel) und Berufsbetreuer.

Jeder kann einen Antrag auf Betreuung stellen beim Amtsgericht. Oder er wendet sich an die Betreuungsstelle vom Kreis Düren.

Wenn die betroffene Person nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln.

Spätestens alle sieben Jahre muss eine Betreuung überprüft werden. Eine Betreuung kann auch nach einem Jahr wieder durch eine Anhörung beim Richter wieder aufgehoben werden.

Beispielsweise kann eine gesetzliche Betreuung umfassen:

  • Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Gesundheit
  • Finanzen
  • Wohnung
  • Versorgung
  • Umgangsrecht usw.

Es gibt Kontrollinstanzen für den gesetzlichen Betreuer. Zum Beispiel, wenn die Beantragung eines Wohnheimplatzes ansteht, braucht es die Genehmigung vom Amtsgericht.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist festgelegt, dass vor dem Berufsbetreuer, Verwandte eingesetzt werden müssen, sofern sie in der Lage sind, die Aufgaben auszufüllen.

Es wird berichtet, dass Ehrenamtlich Tätige manchmal überfordert sind. Sie können sich an die Betreuungsstelle oder einen Betreuungsverein wenden.

Manchmal haben Betroffene sehr viele Ängste und schlechte Erfahrungen von Betreuungssituationen. Hier gilt es Ängste abzubauen.

Betreuung gegen den Willen des Betroffenen ist fast unmöglich.

Zweiter Teil:

Der LVR ist sozusagen das „Große Sozialamt“. Hier wird der Individuelle Hilfeplan für das ambulant betreute Wohnen gestellt.

Das Prinzip bedeutet „ambulant vor stationär“.Der Kostenträger hat ein Interesse daran, Kosten zu sparen.

Der Klient und der Betreuer des Betreuten Wohnens ermitteln gemeinsam den Hilfebedarf. Das kann Stunden dauern. Es muss ein Vertrauensverhältnis da sein, sonst geht die Ermittlung schief.

Der Hilfebedarf kann 0,25 bis 8 Stunden pro Woche sein.

Als von beiden Seiten wichtig betrachtet ist die Tagesstruktur, Teilnehmen in Vereinen oder gar ein Ehrenamt.

Betreutes Wohnen tut nicht etwas für den Klienten, sondern mit dem Klienten. Der Klient muss selbst aktiv werden. (Der Betreuer schleppt keine Wasserkästen im Getränkemarkt).

Wichtig für den Klienten ist es, selbst aktiv zu werden. Voraussetzung hierfür ist Selbstreflexion (kann gegoogelt werden).