Protokoll des Psychoseseminars vom 18.04.2012 von 19.00 – 20:45 Uhr
Moderation und Protokoll: Frau Dangel
Zunächst erfolgt die Begrüßung des Auditoriums. Als Vertreter der LVR Klinik kam Herrn Casper – Kiock.
Es wurde das Psychoseseminar vorgestellt und Hintergründe dazu erläutert.
Es folgte ein Hinweis bzgl. eines Radiointerviews mit Frau Dorothea Buck (Ehrenvorsitzende des Bundesverbandes Psychiatrie -Erfahrener) das am Sonntag, den 22. April 2012 in WDR 5 ab 19.05 Uhr gesendet wird. (zu finden unter: www.wdr.de/wissen/wdr_wissen/programmtipps/radio/12/4/22_0705_5.php5? – leider nicht mehr online) Es geht u. a. um ihre eigene Erkrankung, ihre Erlebnisse in der Psychiatrie, um ihre Zwangssterilisierung und wie sie ihren Lebensmut wiedergefunden hat.
Ergänzt wurde, dass Frau Buck unter dem Pseudonym Dorothea Sofie Buck – Zerchien ihre Erlebnisse in dem Buch „Auf den Spuren des Morgenstern – Psychose als Selbstfindung“ niedergeschrieben hat.
Bzgl. des Seminarthemas wurde mitgeteilt, dass es nicht gelungen ist, Fachleute ins Seminar zu bekommen. Leider konnte keiner der Eingeladenen an diesem heutigen Termin teilnehmen.
Zum Einstieg wurden folgende Fragen geklärt.
1. Was ist das persönliche Budget?
Persönliches Budget bedeutet, dass eine Geldleistung ausgezahlt wird, mit der die Betroffenen ihren individuellen Hilfebedarf selbstständig organisieren.
2. Wer erhält es?
Berechtigt sind Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen, die Anspruch auf Leistungen zur Rehabilitation haben. Dies betrifft körperlich, geistig und seelische Behinderungen. Die Behinderung liegt vor, wenn die körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit eines Menschen mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilnahme am Leben beeinträchtigt. (SGB IX, § 17)
3. Welche Leistungen erhält man?
Die Leistung wird in Form eines monatlichen Geldbetrages erbracht (in Ausnahmen auch in Gutscheinen) Es können Sachleistungen und Geldleistungen „gemischt“ werden. Der Umfang richtet sich nach dem individuellen Bedarf – es gibt keinen Pauschalbetrag. Es soll den alltäglichen und immer wieder kehrenden Bedarf abdecken – ambulante, stationäre und offene Hilfen sollen mit ihm finanziert werden, z. B. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (wie Besuch einer Födergruppe, häusliche Krankenpflege …) Leistrungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (wie Teilnahme an Bildungsangeboten..) Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ( wie Freizeitgestaltung…) Andere ergänzende Leistungen (wie Beratung, Begleitung, Haushaltsführung..)
Es entstand eine lebhafte Diskussion wie Leistungen beantragt werden, ob auch eine Begleitung zu Veranstaltungen eine Leistung darstellt, welche Leistungen überhaupt beantragt werden können.
Ein Seminarteilnehmer brachte einen „Leitfaden für die Anwendung und Umsetzung des persönliches Budget im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung“ von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (DGUV LSV – SpV) mit, in dem u. a. Leistungen und Kostenträger aufgelistet sind. Zu finden ist der Leitfaden unter: www.dguv.de/inhalt/rehabilitation/documents/pers_budget.pdf
Nach der Pause wurden verschieden Aspekte des Themas diskutiert. Es gab folgende Nennungen:
- Das Gesetz ist schwammig.
- Es gibt einen Leistungskatalog.
- Verschiedene Eingliederungsrunden entscheiden möglicher Weise unterschiedlich.
- Es gibt nur wenige Personen, die im Bereich psychische Erkrankung ein persönliches Budget beantragen.
Es gab zwei Beispiele für persönliches Budget:
1. Für ein geistig behindertes Kind wurde für die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben (Freizeitgestaltung) Persönliches Budget beantragt. Der Antrag wurde beim Kreis Düren gestellt. Es wurde eine Zielvereinbarung schriftlich formuliert. Er werden monatlich 400€ ausgezahlt; 300€ werden als Lohnkosten verwendet, 50€ als Fahrtkosten und 50€ sind der Betrag zur Sozialversicherung. Darüber müssen regelmäßig Nachweise erbracht werden.
2. Es wurde ein Persönliches Budget über „Aktion 5“,(www.aktion5.de Kontakt über LVR Integrationsamt Köln, Tel.: 02 21/8 09-43 64) für die Erstattung der Ausbildungskosten im Rahmen von „Ex – in“ (EU gefördertes Projekt zur Qualifizierung Psychiatrie – Erfahrener) gewährt. Hierzu hat die Betroffene einen Antrag gestellt mittels Antragsformular. Dieser wurde dann vom LVR bewilligt. Sie musste bestimmte Voraussetzungen erfüllen und muss auch Nachweise erbringen (abgeleistete Praktika, Berichte usw.).
Es wurden viele Fragen gestellt, z. B.:
- Kann das persönliche Budget auch für die Teilnahme am Laufsport beantragt werden?
- Kann auch eine Begleitperson beantragt werden, wenn sie nicht im Schwerbehindertenausweis vermerkt wird?
- Gibt es beim Persönlichen Budget eine Einkommensgrenze?
- Muss eine gesetzliche Betreuung, wenn sie nicht über PsychKG erfolgte, aus dem Persönlichen Budget bezahlt werden?
- Muss die Teilnahme in einer Werkstatt für Behinderte (WfB) aus dem persönlichen Budget bezahlt werden.
- Wie ist das Antragsverfahren?
- Welche Kündigungsformen gibt es?
Ein Teilnehmer berichtete, dass der Ursprung des Persönlichen Budgets aus den Niederlanden kommt.
Als Risiken wurden benannt:
- Dienstleistungen müssen per Arbeitsvertrag festgelegt werden. Dadurch wird der / die Betroffene zum Arbeitgeber mit Verpflichtungen.
- Ein Budget – Assistent kann helfen, das Budget sinnvoll einzuteilen; muss aber aus diesem Budget bezahlt werden.
- Bei Betroffenen mit seelischen Erkrankungen kann es je nach Erkrankung bei Verlust der Tagesstruktur und / oder des Antriebs schwierig sein, die eigenen Bedarfe zu benennen und notwendigen Hilfebedarf zu formulieren.
Es konnten alternative Möglichkeiten zum persönlichen Budget aus zeitlichen Gründen nicht mehr aufgezeigt werden. Dies könnte in einer weiteren Veranstaltung zu diesem Thema Raum finden.
Abschlussrunde – ein Stein wird in die Runde gegeben: Was hat Ihnen diese Veranstaltung gebracht? (Was nehmen Sie mit? Was lassen Sie hier?) Verabschiedung und Bedanken bei den Gästen.
Fazit:
Es blieben viele Fragen im Seminar offen. Trotzdem war es für die Teilnehmer ein informativer Abend. Es wurde angeregt, das Thema erneut ins Psychoseseminar aufzunehmen, wenn eine Fachperson gewonnen werden kann.
Quellen:
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW „Persönliches Budget in Nordrhein – Westfalen. Antworten auf häufig gestellte Fragen“
- dort sind im Anhang Adressen von Verbänden, Vereinen und Selbsthilfegruppen, Beratungsstellen, Internetseiten, Reha Servicestellen
Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte, www.bvkm.de, „Das Persönliche Budget: Leistungen selber einkaufen!“
www.minijob-zentrale.de, „Hilfe im Haushalt gesucht?
SGB IX, § 17 und Budgetverordnung
Der Paritätische: „Übergänge gestalten, individuelle Lösungen finden… Das Persönliche Budget für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf“