Zwangseinweisung – welche Rechte habe ich? (PsychKG)

Protokoll des Psychoseseminars vom 16.05.2012 von 19.00 – 20:45 Uhr

Moderation und Protokoll: Frau Dangel

Zunächst erfolgt die Begrüßung des Auditoriums. Das Gesundheitsamt des Kreises Düren, Sozialpsychiatrischer Dienst wurde vertreten durch die Leiterin Frau Dr. Mechthild Pauels; Vertreter der LVR Klinik war Herrn Casper – Kiock.

Es wird das Psychoseseminar vorgestellt und Hintergründe dazu erläutert.

Einstieg:

Zum Einstieg wird der Art. 2 des GG auf die Flipchart geschrieben:

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Einleitend wird vorgetragen, dass das PsychKG ein Landesgesetz ist, das die Zwangseinweisung von psychisch Kranken, die sich oder andere gefährden, erlaubt. Im Gegensatz dazu steht das Recht auf körperliche Unversehrtheit laut Grundgesetz.

Grundgesetz Art. 2 Abs. 2 Satz 1 1. Alt. das Grundrecht des Rechts auf Leben: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden.“

Es wird die Frage gestellt:

Hat jemand von Ihnen schon einmal eine Zwangseinweisung als Erfahrener, Angehöriger oder Profi erlebt?

Die Erlebnisse werden durch Nachfragen, Erklärungen und Infos belebt und ergänzt.

Es werden folgende Aussagen getroffen:

Ein Betroffener berichtet:

Er erlebte zweimal ein PsychKG (2005 und 2006). Es war ein Richter, ein Stationsarzt und ein Anwalt zugegen. Die Anhörung dauerte 3 Minuten. Es wurde gefragt, was der Betroffene getan hat und wie. Daraufhin wurde für 6 Wochen ein PsychKG ausgesprochen. Der Betroffene fand dies skandalös, da er nicht von dem Anwalt seine Wahl vertreten werden konnte. Es gab keine Chance, sich zu wehren.

Eine Angehörige berichtet:

Ihr Mann kündigte einen Suizidversuch an. Die herbeigerufenen Polizeibeamten waren sehr bemüht. Sie haben das Ordnungsamt gerufen. Der Termin der Anhörung wurde der Frau mitgeteilt. Diesen konnten auch die erwachsenen Kinder wahrnehmen. Das PsychKG wurde dann nach 2 Wochen wieder aufgehoben.

Ein Betroffener berichtet:

Seiner Meinung nach werden in der LVR Klinik verhältnismäßig viele PsychKG „verordnet“. Dies habe auch in der Presse gestanden.

Frau Dr. Pauels erklärt:

Die Zahlen über PsychKGs werden an zentraler Stelle gesammelt. In allen Städten mit großen Kliniken seien die Zahlen hoch. Es kommen auch viele Patienten, die nicht im Kreis Düren gemeldet sind. Das erhöht die Zahlen zusätzlich. Auch ein hoher Anteil gerontopsychiatrischer Patienten aus den Heimen, z. B. bei Alzheimer zählt dazu. Frau Dr. Pauels berichtet weiter, dass sie aktuell heute bei einem Klienten der WAF (Wohnen Arbeit Freizeit, ambulant betreutes Wohnen) ein PsychKG attestieren musste. Sie erklärt, dass durch die steigende Zahl der „ambulanten Anbieter“ auch die Zahl der psychischen Erkrankten in einem Kreis steigt, da diese sich oftmals durch die Betreuung auch langfristig im Wohnort ansiedeln. Dieser Betroffene hatte eine lange Vorgeschichte mit einhergehender Körperverletzung. Es waren vor Ort 2 Ordnungsbeamte und 2 Sozialarbeiter zugegen. In einem Gespräch mit dem Betroffenen konnte einvernehmlich geklärt werden, dass ein PsychKG ausgestellt wird. Es war keine Polizeistreife notwendig. In einem anderen Fall hingegen – es ging um Suizidalität bei Psychose – waren die Ordnungsbeamten alleine und der Betroffenen ist entwischt. Frau Dr.Pauels erklärt, dass die Ordnungsbeamten gut eingearbeitet seien. In Düren sei Herr A. Schmitz zuständig. Bei einem PsychKG muss der Arzt die Diagnose stellen, der Ordnungsbeamte den Antrag und der Richter den Beschluss.

Ein Betroffener fragt warum er nicht von dem Anwalt seines Vertrauens vertreten werden konnte. Dies sei begründet in den praktischen Anläufen. Es gäbe eine zeitliche Vorgabe, die es meistens nicht zulässt, den persönlichen Anwalt so kurzfristig zu kontaktieren, so Frau Dr. Pauels.

Frau Dr. Pauels erklärt weiter, dass es ihre Aufgabe auch sei, vorbeugend tätig zu werden. Alle aus der Klinik entlassenen Patienten werden angeschrieben und zu einem Gespräch eingeladen.

Es kommt die Frage auf, wie sich jemand wehren / beschwerden kann gegen ein PsychKG: Eine Beschwerde kann beim Richter ausgesprochen werden – es gibt dazu einen Antrag. Dieser geht dann zum Landgericht. Es gibt aber leider lange Bearbeitungszeiten.

Ein Betroffener berichtet:

Bei seinem PsychKG war er 19 Jahre alt. Er befand sich freiwillig in Zülpich in der Klinik Marienborn zum Drogenentzug. Dort erhielt er dann die Diagnose Psychose und nachträglich ein PsychKG. Dann erfolgte eine Zwangsmedikation mit Haldol. Er hat dieses Vorgehen als Folter erlebt und fühlt sich als junger Mensch gebrochen. Für ihn wurden die Grundrechte ausgehebelt. Er hat den Glauben an die Grundrechte dadurch verloren.

Es werden weitere Aspekte benannt:

  • geschlossene Unterbringungen können zu Traumata führen
  • nach 6 Wochen PsychKG ist man oft kränker als vorher
  • auch ohne PsychKG kann man traumatisiert werden
  • entscheidender Aspekt für PsychKG ist Fremd- oder Eigengefährdung, wenn diese aus der Krankheit entstehen
  • auch die Gesellschaft zeigt suizidales Verhalten (Schadstoffe, Rauchen etc).
  • für ein PsychKG ist eine psychische Erkrankung Voraussetzung
  • 10% aller Psychosen enden im vollendetem Suizid
  • Die Dauer einer Unterbringung nach PsychKG ist beim ersten Beschluss maximal 6 Wochen – kann verlängert werden, ist aber oftmals kürzer
  • es kann bei zu vorzeitigen Entlassungen aus der Klinik zu einem Drehtüreffekt kommen
  • es gibt auch traumatische Situationen für Angehörigen, z. B. wenn Partner Suizidversuche begehen
  • es wird in der Aufnahmestation der LVR Klink Düren oftmals nicht die Intimsphäre gewahrt
  • es muss möglich sein, auch auf Aufnahmestationen ein gutes Milieu zu schaffen
  • die Aufnahmestation der LVR Klinik Düren soll abgerissen werden und es soll ein neues Gebäude entstehen (Information von Frau Dr. Pauels)

Nach der Pause wird die Frage erörtert:

Wie können Profis (Polizei, Ordnungsamt, Gesundheitsamt, Richter, Anwälte, Ärzte, Klinikpersonal,…), Angehörige und Betroffene die Situation verbessern?

Dazu gab es folgenden Nennungen von:

  • Betroffene:
    • Psychoseseminare besuchen
    • Vorsicht bei Internetforen
    • Medikamente nehmen
    • Mit Ärzten sprechen
    • Ehrlich sein
    • Ruhiger werden
    • Als Patient mitarbeiten
    • Therapieangebote wahrnehmen (Sport, Ergotherapie etc). Diese sind aber nur 10% der Möglichkeiten, den Rest muss der Patient selber aktiv gestalten
    • Es sind viele kleine Schritte
    • Es dauert sehr lange
    • Man muss dem Arzt Rückmeldung geben bzgl. der Medikamente
    • Behandlungsvereinbarung abschließen
    • Sich freiwillig behandeln lassen
  • Angehörigen:
    • Das eigene Leben weiterleben
    • Auf sich selber achten
    • Selber gesund bleiben
    • Über die Erkrankung informieren
    • Behandlungsvereinbarungen anregen
    • Ruhig bleiben
  • Profis:
    • Müssen ihren Job gut machen
    • Benötigen Fachkompetenz
    • Routine darf nicht einziehen
    • Menschwürde muss geachtet werden
    • Betroffene und Angehörige aufklären
    • Behandlungsvereinbarung anbieten
    • Ambulante Betreuung anbieten
    • Bessere Verteilung der finanziellen Mittel

Ergänzung:

Es muss neue Modelle beim PsychKG geben. Er wurde berichtet, dass in Skandinavien ambulante Teams in den Wohnbereich der / des Betroffenen kommen und dort bleiben. Trotzdem müssen Handfesseln manchmal eingesetzt werden. Im nächsten Monat gibt es im Aachener Verein zu diesem Thema eine Veranstaltung. Problem bleibt der Zeitaufwand eines solchen Modells. Andererseits passen sich Patienten im PschKG an und sagen das, was der Arzt / die Ärztin hören möchte. Im der Klinik können Betroffenen nach 3 Tagen eine „Freiwilligenerklärung“ unterzeichnen, dass sie sich freiwillig behandeln lassen – damit wird das PsychKG aufgehoben.

Abschlussrunde – ein Stein wird in die Runde gegeben: Was hat Ihnen diese Veranstaltung gebracht? (Was nehmen Sie mit? Was lassen Sie hier?) Verabschiedung und Bedanken bei den Gästen.