Passende Arbeitsmöglichkeiten für psychisch Erkrankte – was kann man tun?

Protokoll des Psychoseseminars vom 16. Oktober 2013 von 19.00 – 21:30 Uhr

Moderation und Protokoll: Frau Dangel

Zunächst werden das Auditorium und die anwesenden Gäste (insbesondere Herr Wissmann vom Integrationsfachdienst, Düren) begrüßt; dann wird das Psychoseseminar vorgestellt und der Ablauf des Seminars mit Pausen und Getränken erklärt.

Der Einstieg erfolgt mit der Frage: Welche Erfahrungen haben Sie mit passenden Arbeitsmöglichkeiten als Betroffener, Angehöriger, Profi gemacht?

Es entsteht eine lebhafte Diskussion, wobei Herr Wissmann viele Fragen der Seminarteilnehmer beantworten kann.

Herr Wissmann erklärt:

  • Die Rurtalwerkstätten gehören zum sogenannten 2ten Arbeitsmarkt.
  • Integrationsfirmen werden bezuschusst. Sie müssen am Markt konkurrieren. Es werden dort 25 – 50% schwerbehinderte Menschen eingestellt. Dazu gehören die Firmen AFB Im großen Tal und Holzteam Esser.

Diese Firmen sind am allgemeinen Arbeitsmarkt tätig; die Mitarbeiter bekommen einen Tariflohn.

Eine weitere Frage ist, wo es im Bürobereich Möglichkeiten gibt als Erkrankter beruflich tätig zu werden.

Ein Problem ist auch der Grenzbereich zwischen dem 1. und 2. Arbeitsmarkt.

Herr Wissmann gibt an, dass die Firmen in Düren nicht genug sensibilisiert sind. Viele Betroffene aus dem Förderschulbereich, die eine überbetriebliche Ausbildung machen finden im Anschluss auf dem 1. Arbeitsmarkt keine Anstellung.

Zu den Aufgaben von Herrn Wissmann gehört, dass er Betroffene im Beruf begleitet mit dem Ziel den Arbeitsplatz zu erhalten, aber auch die Vermittlung in Arbeit nach Zuweisung der Job Com und der Arbeitsagentur.

Telefonnummer und Anschrift des IFD sind:

Am Pletzerturm 1, 52349 Düren, Tel.: 02421 / 20306-0. Offene Sprechstunde: Jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat von 9 Uhr – 12 Uhr.

Es wird gefragt, wie hoch der Zuverdienst bei voller Erwerbsminderungsrente aus- fällt. Genannt werden 450€ im Monat, wobei 2mal im Jahr 900€ verdient werden dürfen. Diese Aussage soll bei der Rentenversicherung noch einmal geprüft werden.

Herr Wissmann erklärt, dass bei einer Erwerbsunfähigkeit die tägliche Arbeitszeit 0-3 Stunden beträgt. Bei einer Teil-Erwerbsunfähigkeit 3-6 Stunden. Dies steht im Rentenbescheid nicht aufgeführt und sollte bei der Rentenversicherung nachgefragt werden.

Ein Betroffener fragt, ob es möglich ist ein Praktikum zu machen, um seine Belastbarkeit herauszufinden, z. B. als Transportbegleiter beim Deutschen Roten Kreuz.

Herr Wissmann erklärt, dass die Belastbarkeit sehr wichtig ist. Im BTZ Köln gibt es berufliche Trainingsmaßnahmen, die z. B. täglich 4 Stunden umfassen.

Auch die FAW (Fortbildungsakademie der Wirtschaft) in Düren bietet Trainingsmaßnahmen an.

Es wird berichtet, dass oftmals die Vermittlung in Arbeit von Maßnahmenteilnehmern an formalen Dinge scheitert, z. B. dass ein zu hohe Stundenzahl gefordert wird oder dass zu geringe Praktikumszeiten keine wirkliche Belastungsprüfung ermöglichen.

Es wird Kritik an den sogenannten Brückenjobs geübt, weil diese selten in eine feste Beschäftigung führen. Eine Frau berichtet, sie habe mehrere Brückenjobs gemacht und dennoch keine Arbeit bekommen.

Die Anforderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt sind hoch im Hinblick auf

  • Alter
  • Krankheit
  • Arbeitslosigkeit
  • Sucht

Es wird ergänzt, dass auch Hochbegabte nicht in die Gesellschaft passen. Ein Betroffener berichtet, dass er in der Rurtalwerkstatt überqualifiziert ist; dort aber wegen der Rentenanrechnung weiter arbeitet.

Pause

Nach der Pause wird zunächst geklärt, ob es weiteren Diskussionsbedarf gibt.

Es wird gefragt, ob die Begleitung durch den IFD einer Zuweisung bedarf. Hier erklärt Herr Wissmann, dass eine Zuweisung für die Vermittlung vom Kostenträger vorliegen muss; bei der Begleitung kann der IFD auch ohne Zuweisung tätig werden, wenn das Antragsverfahren auf Anerkennung einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung noch läuft (ab 3 Wochen nach der Antragsstellung).

Es kommen die Fragen auf, wie mit Lücken im Lebenslauf umgegangen werden kann und ob gesagt werden muss, wenn eine Schwerbehinderung vorliegt.

Herr Wissmann erklärt, dass ein Schwerbehindertenausweis nur vorgelegt werden muss, wenn es für die berufliche Tätigkeit von Bedeutung ist und / oder wenn die Betroffenen die Vergünstigungen nutzen möchten.

Wie ehrlich und offen jemand mit seiner Erkrankung im Lebenslauf und beim Vorstellungsgespräch umgeht hängt von vielen Faktoren ab, z. B. um welchen Betriebe und welche Tätigkeit es sich handelt und wie jemand hinter seiner Erkrankung / Lebensgeschichte stehen kann. Es kann auch sehr belastend sein immer mir einer „Lüge“ oder „Nichtgesagtem“ zu leben.

Herr Wissmann erklärt auch, dass z. B. ein Rückfall bei Alkoholismus kein Kündigungsgrund ist. Es gibt in Betrieben Kündigungsschutzregeln und einen Präventionsparagraphen, d. h., der Betrieb muss auch präventiv tätig werden.

Es wird anschließend noch über weitere Möglichkeiten einer Beschäftigung gesprochen:

Ex in: Ausbildung zum Genesungsbegleiter / in. Dieser Lehrgang ist geeignet für Menschen die sich mit ihrer Erkrankung auseinandergesetzt haben und eigene Erfahrung reflektieren können. Es gibt 12 Module, die u. a. auch in Köln durchgeführt werden. Die Finanzierung richtet sich nach dem eignen Einkommen. Finanzierungen über einen Bildungsgutschein des Jobcenters oder der Arbeitsagentur sind möglich. Weitere Informationen sind zu finden unter: www.ex-in-nrw.info.

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass in Krisensituationen die Selbsthilfe unterstützen kann, sich mit Schicksalsschlägen auseinanderzusetzten.

Es wird auch empfohlen, sich per Petition an den Bundestag zu wenden.

Seminarende ca. 21:30 Uhr

Es folgt der Hinweis auf das nächste Seminar am 20. November mit dem Thema: Psychische Erkrankungen bei Jugendlichen – Gibt es Früherkennung und Hilfe? Die Themen sind auch immer auf der Homepage des Psychose – Seminars zu finden und werden bei der Kette e. V., Kontakt- und Beratungsstelle, ausgehängt.

Abschlussrunde: Ein Stein wird in die Runde gegeben mit der Frage: Was hat Ihnen diese Veranstaltung gebracht (was nehmen Sie mit? Was lassen Sie hier?)