{"id":450,"date":"2017-04-06T22:28:06","date_gmt":"2017-04-06T20:28:06","guid":{"rendered":"https:\/\/psychose-seminar.info\/?page_id=450"},"modified":"2017-04-06T22:28:06","modified_gmt":"2017-04-06T20:28:06","slug":"wie-kann-ich-meine-betreuung-sinnvoll-nutzen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.psychose-seminar.de\/?page_id=450","title":{"rendered":"Wie kann ich meine Betreuung sinnvoll nutzen?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Protokoll des Psychoseseminars vom 15.03.17<\/strong><br \/>\n<strong>Anwesend: 12 Leute<\/strong><br \/>\n<strong>Moderation: Herr Schmidt<\/strong><br \/>\n<strong>Protokoll: Frau Els\u00e4sser<\/strong><\/p>\n<p><strong>Einleitung:<\/strong><\/p>\n<p>Erfahrungsaustausch. Welche Erfahrungen haben Sie mit Betreuung gemacht?<br \/>\n<strong>Betreutes Wohnen: Unterst\u00fctzung im Alltag<\/strong><br \/>\n<strong>Gesetzlicher Betreuer: Das Gericht gibt ein Gutachten in Auftrag<\/strong><\/p>\n<p><strong>Betreutes Wohnen<\/strong><\/p>\n<p>Selbstst\u00e4ndigkeit in der Wohnung, Aufbau von sozialen Kontakten, Freizeit, Begleitung von Arztbesuchen.<\/p>\n<p>Umgangsformen im Betreuten Wohnen: Vertrauensaufbau, f\u00fcr Aufgaben relevante Informationen werden ben\u00f6tigt, erst wird die Kompetenz des Klienten ausgesch\u00f6pft, Ziele werden gemeinsam gesetzt. Es wird berichtet, dass es strengere und nicht so strenge Betreuer gibt. Das Fernziel ist, ohne Betreuer klar zu kommen.<\/p>\n<p><strong>Gesetzliche Betreuung<\/strong><\/p>\n<p>Es gibt Ehrenamtliche Betreuer (Familienangeh\u00f6rige zum Beispiel) und Berufsbetreuer.<\/p>\n<p>Jeder kann einen Antrag auf Betreuung stellen beim Amtsgericht. Oder er wendet sich an die Betreuungsstelle vom Kreis D\u00fcren.<\/p>\n<p>Wenn die betroffene Person nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln.<\/p>\n<p>Sp\u00e4testens alle sieben Jahre muss eine Betreuung \u00fcberpr\u00fcft werden. Eine Betreuung kann auch nach einem Jahr wieder durch eine Anh\u00f6rung beim Richter wieder aufgehoben werden.<\/p>\n<p>Beispielsweise kann eine gesetzliche Betreuung umfassen:<\/p>\n<ul>\n<li>Aufenthaltsbestimmungsrecht<\/li>\n<li>Gesundheit<\/li>\n<li>Finanzen<\/li>\n<li>Wohnung<\/li>\n<li>Versorgung<\/li>\n<li>Umgangsrecht usw.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Es gibt Kontrollinstanzen f\u00fcr den gesetzlichen Betreuer. Zum Beispiel, wenn die Beantragung eines Wohnheimplatzes ansteht, braucht es die Genehmigung vom Amtsgericht.<\/p>\n<p>Im B\u00fcrgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist festgelegt, dass vor dem Berufsbetreuer, Verwandte eingesetzt werden m\u00fcssen, sofern sie in der Lage sind, die Aufgaben auszuf\u00fcllen.<\/p>\n<p>Es wird berichtet, dass Ehrenamtlich T\u00e4tige manchmal \u00fcberfordert sind. Sie k\u00f6nnen sich an die Betreuungsstelle oder einen Betreuungsverein wenden.<\/p>\n<p>Manchmal haben Betroffene sehr viele \u00c4ngste und schlechte Erfahrungen von Betreuungssituationen. Hier gilt es \u00c4ngste abzubauen.<\/p>\n<p>Betreuung gegen den Willen des Betroffenen ist fast unm\u00f6glich.<\/p>\n<p><strong>Zweiter Teil:<\/strong><\/p>\n<p>Der LVR ist sozusagen das \u201eGro\u00dfe Sozialamt\u201c. Hier wird der Individuelle Hilfeplan f\u00fcr das ambulant betreute Wohnen gestellt.<\/p>\n<p>Das Prinzip bedeutet \u201eambulant vor station\u00e4r\u201c.Der Kostentr\u00e4ger hat ein Interesse daran, Kosten zu sparen.<\/p>\n<p>Der Klient und der Betreuer des Betreuten Wohnens ermitteln gemeinsam den Hilfebedarf. Das kann Stunden dauern. Es muss ein Vertrauensverh\u00e4ltnis da sein, sonst geht die Ermittlung schief.<\/p>\n<p>Der Hilfebedarf kann 0,25 bis 8 Stunden pro Woche sein.<\/p>\n<p>Als von beiden Seiten wichtig betrachtet ist die Tagesstruktur, Teilnehmen in Vereinen oder gar ein Ehrenamt.<\/p>\n<p>Betreutes Wohnen tut nicht etwas f\u00fcr den Klienten, sondern mit dem Klienten. Der Klient muss selbst aktiv werden. (Der Betreuer schleppt keine Wasserk\u00e4sten im Getr\u00e4nkemarkt).<\/p>\n<p>Wichtig f\u00fcr den Klienten ist es, selbst aktiv zu werden. Voraussetzung hierf\u00fcr ist Selbstreflexion (kann gegoogelt werden).<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Protokoll des Psychoseseminars vom 15.03.17 Anwesend: 12 Leute Moderation: Herr Schmidt Protokoll: Frau Els\u00e4sser Einleitung: Erfahrungsaustausch. Welche Erfahrungen haben Sie mit Betreuung gemacht? Betreutes Wohnen: Unterst\u00fctzung im Alltag Gesetzlicher Betreuer: Das Gericht gibt ein Gutachten in Auftrag Betreutes Wohnen Selbstst\u00e4ndigkeit in der Wohnung, Aufbau von sozialen Kontakten, Freizeit, Begleitung von Arztbesuchen. 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