{"id":214,"date":"2008-06-18T16:49:40","date_gmt":"2008-06-18T14:49:40","guid":{"rendered":"https:\/\/psychose-seminar.info\/?page_id=214"},"modified":"2008-06-18T16:49:40","modified_gmt":"2008-06-18T14:49:40","slug":"behandlungsvereinbarung-patientenverfuegung-und-vorsorgevollmacht-wie-kann-ein-psychose-erfahrener-seinen-eigenen-willen-einbringen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.psychose-seminar.de\/?page_id=214","title":{"rendered":"Behandlungsvereinbarung, Patientenverf\u00fcgung und Vorsorgevollmacht \u2013 Wie kann ein Psychose-Erfahrener seinen eigenen Willen einbringen?"},"content":{"rendered":"<p><b>Protokoll des Psychoseseminars vom 18.06.2008 von 19.00 \u2013 21.15 Uhr<\/b><\/p>\n<p>Protokollantin: Fr. Mischke (Mitarbeiterin der Kontakt -u. Beratungsstelle der Kette e.V.)<\/p>\n<p>Zun\u00e4chst erfolgt die Begr\u00fc\u00dfung des Auditoriums.<\/p>\n<p>Begr\u00fc\u00dfung von Dr. Grassnack (RKD), Fr. Grab (RKD), Hr. Schmalen (RKD) und Fr. Steffens-Overhoff (Betreuungsstelle Stadt D\u00fcren)<\/p>\n<p><b>1.Wer hat schon einmal etwas von einer Behandlungsvereinbarung, Patientenverf\u00fcgung oder Vorsorgevollmacht geh\u00f6rt? Wer hat sich mit dieser Thematik schon einmal besch\u00e4ftigt und wie waren Ihre Erfahrungen?<\/b><\/p>\n<p>Es wurde berichtet:<\/p>\n<ul>\n<li>Einer der Anwesenden erz\u00e4hlt aktuell eine Behandlungsvereinbarung und Patientenverf\u00fcgung fertig gestellt zu haben und empfindet es als ein sehr gutes, beruhigendes Gef\u00fchl<\/li>\n<li>Manche \u00e4u\u00dfern sich skeptisch und fragen sich, wie viel Wichtigkeit diese Schriftst\u00fccke im Ernstfall haben \u2013 die Frage nach der gesetzlichen Verankerung wird deutlich.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Bei den folgenden Vereinbarungen handelt es sich um M\u00f6glichkeiten den eigenen Willen einzubringen, falls man in einer bestimmten Situation aufgrund k\u00f6rperlicher oder seelischer Krankheit nicht mehr in der Lage dazu sein sollte. Eine Behandlungsvereinbarung soll den station\u00e4ren Aufenthalt des Psychose-Erfahrenen in der Rheinischen Klinik optimieren. Eine Patientenverf\u00fcgung soll die eigenen W\u00fcnsche auf zuk\u00fcnftige medizinische Behandlung festlegen (f\u00fcr alle Personengruppen zutreffend). Eine Vorsorgevollmacht dient dazu eine Vertrauensperson zu beauftragen in meinem Sinne meine \u201eGesch\u00e4fte\u201c zu erledigen, falls ich dazu aufgrund k\u00f6rperlicher oder seelischer Gebrechen nicht mehr in der Lage sein sollte.<\/p>\n<p><b>2.Informationen zur Vorsorgevollmacht von Fr. Steffens-Overhoff:<\/b><\/p>\n<ul>\n<li>durch die Vorsorgevollmacht kann die Notwendigkeit einer gesetzlichen Betreuung wegfallen<\/li>\n<li>die Vorsorgevollmacht ist ein privatrechtlicher Vertrag der alle Bereiche des allt\u00e4glichen Lebens umfasst und ist \u00fcber den Tod des Vollmachtgebers hinaus g\u00fcltig (eine gesetzliche Betreuung endet mit dem Tod des Betreuten)<\/li>\n<li>Eine Vorsorgevollmacht kann jederzeit widerrufen werden<\/li>\n<li>Im Gegensatz zur gerichtlichen Betreuung gibt es keine Kontrollinstanz<\/li>\n<li>Der Bevollm\u00e4chtigte kann nur gegen Vorlage eines \u00e4rztlichen Attests eine Unterbringung in einem Krankenhaus oder einen schweren k\u00f6rperlichen Eingriff veranlassen (z.B. OP)<\/li>\n<li>Man kann die Vorsorgevollmacht im Bundesvorsorgeregister eintragen lassen<\/li>\n<\/ul>\n<p><b>3.Informationen zur Patientenverf\u00fcgung von Fr. Steffens-Overhoff:<\/b><\/p>\n<ul>\n<li>In einer Patientenverf\u00fcgung kann ein Patient seinen Willen im Hinblick auf zuk\u00fcnftige medizinische Behandlung festlegen.<\/li>\n<li>Dies gilt nur f\u00fcr den Fall einer unheilbaren Erkrankung oder einem nicht mehr umkehrbaren komat\u00f6sen Zustand<\/li>\n<li>Noch gibt es keine Rechtsgrundlage \u2013 aber eine gesetzliche Fixierung ist geplant<\/li>\n<li>Die Erfahrung zeigt, dass die W\u00fcnsche, die in einer Patientenverf\u00fcgung ge\u00e4u\u00dfert wurden meist auch beachtet und umgesetzt wurden \u2013 deshalb ist eine notarielle Best\u00e4tigung nicht unbedingt notwendig<\/li>\n<li>Wenn der Hirntod bei einem Menschen festgestellt wird ist es sowohl f\u00fcr die \u00c4rzte als auch f\u00fcr die Angeh\u00f6rigen eine schwierige Situation \u00fcber das Leben des anderen Menschen zu entscheiden. Umso entlastender ist es f\u00fcr alle Beteiligten wenn im vor hinein durch eine Patientenverf\u00fcgung ein detaillierter Wunsch des Betroffenen ge\u00e4u\u00dfert wurde wie in diesem Fall gehandelt werden soll.<\/li>\n<li>Wenn man zum Tod des Vollmachtgebers die Beerdigung regelt und es ist nicht gen\u00fcgend Verm\u00f6gen vorhanden, dann muss der Bevollm\u00e4chtigte die Kosten der Beerdigung selbst tragen. Deshalb ist es wichtig das Ordnungsamt zu informieren und zu beauftragen, um eine private Kosten\u00fcbernahme zu vermeiden.<\/li>\n<li>Falls der Verstorbene keine Angeh\u00f6rigen oder Freunde hat bei denen er seine W\u00fcnsche \u00fcber den Tod hinaus ber\u00fccksichtigt sehen will dann kann er ein Testament beim Nachlassgericht hinterlegen.<\/li>\n<li>Die Patientenverf\u00fcgung sollte jedes Jahr erneut gelesen und ggf. aktualisiert werden.<\/li>\n<li>Laut Statistik machen nur 2,5% der Bev\u00f6lkerung eine Patientenverf\u00fcgung &#8211; man vermutet, dass es an der Schwierigkeit liegt mit den Angeh\u00f6rigen \u00fcber das Thema Tod zu sprechen<\/li>\n<\/ul>\n<hr \/>\n<p>PAUSE<\/p>\n<p><b>4.Anschlie\u00dfende Information von Dr. Grassnack zur Behandlungsvereinbarung:<\/b><\/p>\n<p>Die Behandlungsvereinbarung ist ein Formular, mit dessen Hilfe Psychose-Erfahrene mit den Rheinischen Kliniken D\u00fcren schriftliche Absprachen treffen k\u00f6nnen bez\u00fcglich einer station\u00e4ren Behandlung. Dies gilt f\u00fcr den Fall, dass der Betroffene nicht mehr in der Lage sein sollte sich in dieser Situation selbst zu \u00e4u\u00dfern. Die Behandlungsvereinbarung soll den station\u00e4ren Aufenthalt f\u00fcr alle Beteiligten optimieren. In den Rheinischen Kliniken wurde jetzt ein Computersystem eingef\u00fchrt, mit dessen Hilfe es m\u00f6glich ist beim Aufruf der Patientendaten direkt in die bestehende Behandlungsvereinbarung einzusehen.<\/p>\n<p>Bei Interesse eine Behandlungsvereinbarung zu hinterlegen sollte man einen Termin bei Dr. Knauer vereinbaren Tel.: 02421-402244. Im Gespr\u00e4ch werden alle wichtigen Punkte er\u00f6rtert und schriftlich fixiert.<\/p>\n<p>Wichtig ist, dass man bei der Erstellung der Behandlungsvereinbarung im Vollbesitz seiner geistigen Kr\u00e4fte ist und dies wird auch durch den anwesenden Arzt (Dr. Knauer) best\u00e4tigt.<\/p>\n<p>Im Gespr\u00e4ch hat man die M\u00f6glichkeit die bisherigen Erfahrungen mit Medikamenten (z.B. Allergien, Unvertr\u00e4glichkeiten etc.) und angewandten Therapiemethoden mitzuteilen um f\u00fcr den n\u00e4chsten Aufenthalt die Rahmenbedingungen zu optimieren. Auch werden W\u00fcnsche, wer ggf. \u00fcber einen station\u00e4ren Aufenthalt informiert werden soll und wer nicht in der Behandlungsvereinbarung erfasst. Dieser ge\u00e4u\u00dferte Wunsch in der Behandlungsvereinbarung entbindet den Arzt von seiner Schweigepflicht gegen\u00fcber dieser benannten Person und ggf. des genannten Arztes und dies kann den station\u00e4ren Aufenthalt f\u00fcr beide Seiten erleichtern. Der Betroffene hat eine vertraute Person an seiner Seite und der Arzt kann von der Vertrauensperson und dem Arzt (z.B. Hausarzt, psychiatrischer Facharzt) weitere Informationen erhalten, die wichtig f\u00fcr die Behandlung sein k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Weitere Punkte der Behandlungsvereinbarung sind Fragen wie der Betroffene im Falle einer Aufnahme gerne behandelt werden m\u00f6chte z.B. in Ruhe gelassen werden und alleine sein oder auf keinen Fall alleine sein und viel Ansprache. Es wird nach der Medikamenteneinnahme gefragt und welche Medikamente im Notfall gut geholfen haben, welche nicht und in welcher Form man sie verabreicht bekommen m\u00f6chte z.B. Tablette, Dragees, Injektion. Es existiert au\u00dferdem ein Anhang zur sozialen Situation der wichtige Informationen dar\u00fcber enth\u00e4lt, ob der Betroffene Kinder oder Haustiere hat die bei einem station\u00e4ren Aufenthalt versorgt werden m\u00fcssen. Auch andere bestehende Verpflichtungen k\u00f6nnen dort angegeben werden.<\/p>\n<p>F\u00fcr den Fall, dass man z.B. in einer anderen Stadt ist und ein station\u00e4rer Aufenthalt notwendig wird, sollte man ein sog. \u201eNotfallk\u00e4rtchen\u201c bei sich haben und beim Hausarzt eine Kopie der getroffenen Vereinbarungen und Verf\u00fcgungen hinterlegen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Protokoll des Psychoseseminars vom 18.06.2008 von 19.00 \u2013 21.15 Uhr Protokollantin: Fr. Mischke (Mitarbeiterin der Kontakt -u. Beratungsstelle der Kette e.V.) Zun\u00e4chst erfolgt die Begr\u00fc\u00dfung des Auditoriums. Begr\u00fc\u00dfung von Dr. Grassnack (RKD), Fr. Grab (RKD), Hr. Schmalen (RKD) und Fr. 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